Aholming
Gemeinden befürchten Einschränkungen

Stellungnahme der betroffenen Kommunen zur geplanten Erweiterung der Wasserschutzgebiete

10.05.2022 | Stand 19.09.2023, 2:34 Uhr

Der Zweckverband Waldwasser möchte künftig doppelt so viel Grundwasser entnehmen wie bislang. −F.: oz

Wem gehört das Grundwasser entlang der Isar? Um diese Frage drehte sich am Dienstag die Diskussion im Gemeinderat. Nach dem Beschluss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald zur Fortschreibung des Kapitels Wasserwirtschaft war die Gemeinde Aholming aufgerufen, bis 20. Mai eine Stellungnahme abzugeben, was den Termin dieser außerordentlichen Sitzung im Rathaus erklärt.

Die Fortschreibung soll den Regionalplan an die Vorgaben der Landesentwicklung anpassen sowie Ziele und Grundsätze auf einen aktuellen Stand bringen. Dabei ist vorgesehen, "empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festzulegen." Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat hierzu einen Abgrenzungsvorschlag ausgearbeitet, der die Gemeinden Oberpöring, Aholming und Moos sowie die Stadt Plattling betrifft. Die Kommunen befürchten, durch die Erweiterung in ihrer baulichen Entwicklung eingeschränkt zu werden. Ihre Bedenken haben die Geschäftsleiter Eugen Grimm (Plattling), Kurt Kari (Oberpöring) und Simon Hauber (Aholming) gemeinsam in einer Stellungnahme zusammengefasst, die in der Sitzung verlesen wurde.

"Die Planer haben sich viel Raum für die Ausgestaltung gelassen", kritisierte Hauber die ungenauen Begriffserklärungen, was z.B. bauliche Eingriffe in den Untergrund betreffe. Man wolle die wissenschaftlichen Untersuchungen der Fachstellen zwar nicht anzweifeln und wisse auch, dass man die Trinkwasserversorgung auch für andere Regionen sicherstellen müsse, allerdings lägen die notwenigen Grundlagendaten zu Größe und Umfang der drei genannten Vorranggebiete nicht vor, so dass die betroffenen Kommunen keine Planungssicherheit gewinnen könnten.

Das werfe Fragen auf: Was wird z.B. unter "ordnungsgemäßer Landwirtschaft" verstanden? Ist eine bauliche Erweiterung in den Ortschaften weiterhin uneingeschränkt möglich? Welche Auswirkungen hat die Ausweisung auf die Infrastruktur (Bau von Kläranlagen und Straßen, Wartung von Ver- und Entsorgungsanlagen etc.)? Zu befürchten sei auch eine finanzielle Mehrbelastung beim Straßenbau.

Dazu berichtete Bürgermeister Martin Betzinger von der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Kühmoos: Hier seien die Kosten für die Deponierung von Sondermaterial aus dem Unterbau von geplanten 250.000 auf 700.000 Euro gestiegen. Die betroffenen Gemeinden sollten dafür mit einem "Wasserpfennig" entschädigt werden und bei Straßen-, Hoch- und Tiefbau eine "bevorzugte Behandlung" genießen. Es dürfe keinesfalls eine Benachteiligung gegenüber Kommunen ohne Schutzgebiet entstehen.

Wie Hauber ausführte, ist eine Erhöhung der Entnahmemenge durch Waldwasser im Gespräch: Statt 3,5 sollen dann 7 Millionen Kubikmeter pro Jahr abgepumpt werden. "Waldwasser versorgt bereits jetzt 200.000 Menschen", stellte der Geschäftsleiter dazu fest und fragte: "Wohin soll die zusätzliche Menge denn hingeliefert werden und bleibt für unsere Landwirte noch genug?" Fraglich sei auch, ob der Ausbau des rechtsseitigen Ersatzfließgewässers in einer Wasservorrangfläche überhaupt noch realisiert werden kann. Die Gemeinderäte schlossen sich dieser Argumentation und gaben einstimmig ihr "Ja" zur verfassten Stellungnahme.

− sch