Regelverstoß des Referees
Künzing kriegt zweite Chance gegen Vornbach: Sportgericht ordnet Wiederholungsspiel an

12.01.2024 | Stand 12.01.2024, 13:52 Uhr

− Symbolfoto: Franz Nagl

Mehr als zwei Monate nach der Partie der Bezirksliga Ost zwischen dem FC Künzing und der DJK Vornbach (1:2; 28. Oktober) hat das niederbayerische Bezirkssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) dem Einspruch der Künzinger (wir berichteten) stattgegeben. Spielleiter Richard Sedlmaier musste die Partie neuansetzen (Samstag, 16. März).

Das Wiederholungsspiel ist aus Sicht der Sportrichter notwendig, weil gemäß § 38 Abs 1a der Rechts- und Verfahrensordnung ein Regelverstoß des Schiedsrichter vorliegt und dieser „die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat“. Das ist im am Donnerstagabend kommunizierten Urteil nachzulesen. Bereits Ende Oktober zeichnete sich dieser Richterspruch ab. (Hier geht’s zum damaligen Bericht). Die DJK Vornbach kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts einlegen. „Wir werden uns am Wochenende intern besprechen und dann darüber entscheiden“, kündigt Abteilungsleiter Michael Jäger auf Anfrage an.

Der FC Künzing legt in diesem Zusammenhang Wert darauf, dass er mit dem „Einspruch in keinster Weise etwas auf den Schiedsrichter, geschweige denn auf die DJK Vornbach abwälzen“ wollte, merkt Vorstand Reinhard Bauer an und ergänzt: „Uns ging es lediglich um eine faire und sportliche Entscheidung. Die fehlerhafte Spielfortsetzung in der Nachspielzeit war eindeutig ein Regelverstoß des Schiedsrichters – der ansonsten das Spiel einwandfrei leitete – und hatte den Spielausgang beeinflusst, so dass ein Einspruch unsererseits gerechtfertigt war.“

Der Irrtum: Indirekter Freistoß statt Schiedsrichterball



Die Entscheidung des Bezirkssportgerichts um seinen Vorsitzenden Josef Heckner stützt sich auf eine Einschätzung von Bezirksschiedsrichter-Obmann Robert Fischer sowie Stellungnahmen des betroffenen Schiedsrichters Jonas Unterholzner, der seinen Fehler einräumte, und der beteiligten Klubs.

Beim Stand von 1:0 für Künzing rollte der Ball in Richtung einer Eckfahne in der Hälfte des FCK, als der Referee das Spiel unterbrach. Der Ball war allerdings gegen die Eckfahne und zurück auf das Spielfeld gerollt. Anschließend verwarnte Unterholzner Künzings Kapitän Christian Seidl (wegen einer vorangegangenen Reklamation) und ließ die Partie mit einem indirekten Freistoß für Vornbach nahe der Seitenlinie fortsetzen (richtig gewesen wäre Schiedsrichter-Ball). Daraus resultierte Vornbachs Ausgleichstor und in der sechsten Minute der Nachspielzeit gelang den Gästen sogar der Siegtreffer. Daher sieht das Bezirkssportgericht einen entscheidenden Fehler des Schiedsrichters. Damit haben die Vornbacher zunächst drei Punkte weniger, sind Tabellenfünfter mit sieben Punkten Rückstand auf den SV Grainet und Platz 2.

Jäger enttäuscht: „Wir werden in eine Täterrolle gedrängt“



Die DJK um Abteilungsleiter Michael Jäger haben in zwei Stellungnahmen versucht, die Bezirkssportrichter davon zu überzeugen, „dass die Spielfortsetzung mit einem indirekten Freistoß nach Regel 12.2 und 4 richtig gewesen“ ist, weil der Referee „nach der Unterbrechung den Künzinger Spieler wegen eines verbalen Vergehens verwarnt hat“. Man habe mit vielen Leuten gesprochen in den vergangenen Wochen, berichtet Jäger, dem das Urteil persönlich sauer aufstößt: „Ich fühle, dass wir in eine Täterrolle gedrängt werden“, kommentiert der 42-Jährige. Ein „normales Fußballspiel“ hätte ein unwürdiges Ende gefunden, so der DJK-Fußballchef, der anmerkt, „dass die Künzinger aus unserer Sicht vor dem 1:1 ein, zwei Möglichkeiten gehabt haben, den Ball zu klären“. Das sahen sowohl der FCK als auch der Referee und demnach die Sportrichter anders. Die Kosten des Verfahrens trägt übrigens der BFV.