Oberpöring. Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung, zu der am Dienstag geladen war, stand die Behandlung von zwei Baugesuchen an.
Johannes und Kathrin Skornia hatten den Antrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Gartengeräte auf Flurnummer 375/29 gestellt. Der Überschreitung der Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,48 und einer Überschreitung der Baugrenze erteilten die Gemeinderäte einstimmig ihr Einvernehmen. Genehmigt wurde ebenfalls der Antrag von Isabella Hofmeister auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 375/34. Die Anträge auf Befreiung zur...