Metten. Der Markt Metten ersucht die Anlieger von öffentlichen Bürgersteigen, sie zu reinigen und das Kehrgut im angrenzenden Straßenbereich zwischenzulagern. Dies sei im Rahmen der bestehenden „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ festgehalten, so die Verwaltung. Der Markt Metten hat vom 29. bis 30. April sowie am 2. Mai und am 6. Mai eine Privatfirma mit der Kehrung der Ortsstraßen beauftragt. Diese wird dann das Kehrgut beseitigen. Wenn die Bürgersteige bis 29. April nicht gereinigt werden, ist das Kehrgut...