Mehr als vier Jahre nach der Tat und nach mehreren vorausgegangenen Verhandlungen hat jetzt am Landgericht Deggendorf ein spektakulärer Brand eines Gartenhauses in Altenmarkt (Stadt Osterhofen) sein juristisches Ende gefunden. Die Berufungskammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsidentin Gisela Schwack verurteilte einen 69-jährigen Hausbesitzer aus Altenmarkt wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Vortäuschung einer Straftat und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Als Bewährungsauflage muss der Hausbesitzer, der bis zuletzt bei seiner Version blieb, das Feuer sei von einem Unbekannten gelegt worden, 20 000 Euro zahlen. Diese Geldauflage geht zu je 5000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen.