Kripo zieht Bargeld ein
22-Jährige bietet sexuelle Dienste an – Prostitution in Plattling verboten

14.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:31 Uhr

−Symbolbild: Puchner, dpa

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei ermitteln gegen eine 22-Jährige, die in Plattling im Kreis Deggendorf möglicherweise Prostitution betrieben hat. In Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern ist Prostitution in Bayern verboten.



Bei einem Einsatz der Polizei am Donnerstag bestätigten sich die Vorwürfe gegen die Frau aus Rumänien. In ihrer Wohnung fanden die Beamten entsprechende Dokumente, Mobiltelefone und einen Bargeldbetrag im mittleren vierstelligen Bereich. Alles wurde sichergestellt und das Bargeld eingezogen. Erträge aus illegalen Taten können eingezogen werden, da sich strafbares Handeln nicht lohnen sollte.

Weiter gab es bereits einen Haftbefehl einer auswärtigen Staatsanwaltschaft gegen die 22-Jährige, den sie aber gegen Zahlung eines entsprechenden Betrags abwenden konnte. Da es in Bayern eine Verordnung gibt, die Prostitution in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern verbietet und Plattling auch keine Ausnahmegenehmigung hat, muss sich die Frau wegen verbotener Prostitution verantworten.

− kha