Die Beteiligten im Saal 233 brauchten Geduld, denn der 57-jährige Wiener breitete gleich zu Beginn rund 40 Minuten lang seine Version des Geschehens aus, mit vielen Details und noch mehr Umwegen. Am 19. September 2022 hatte der Mann selbst offensichtlich weniger Geduld, um auf einen Tisch zu warten. In einem Surheimer Gasthaus soll der Österreicher deshalb der Bedienung ein Bein gestellt haben.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung sollte er 2000 Euro zahlen. Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl nahm der Mann am Laufener Amtsgericht erst nach rund zweistündiger Verhandlung zähneknirschend zurück.