Direktion Freilassing informiert
Schleuser beobachtet? – Bundespolizei erklärt, wozu Bürger berechtigt sind

15.01.2024 | Stand 15.01.2024, 18:43 Uhr

Ein Schleuser hat Ende vergangenen Jahres mehrere Flüchtlinge nach Berchtesgaden gebracht. Die Polizei kontrolliert die illegal Eingereisten. − Foto: Kilian Pfeiffer

Die Polizeidienststellen im Berchtesgadener Land und der Region sind weiterhin mit einer hohen Anzahl an Schleusungen und unerlaubt eingereisten Personen konfrontiert. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing nimmt das zum Anlass, über den Fall der Fälle zu informieren.



In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres vereitelten Landes- und Bundespolizisten im Bereich der Bundespolizeiinspektion Freilassing bereits 16 Schleusungen mit 99 geschleusten Personen. Der Schwerpunkt befindet sich derzeit im Landkreis Berchtesgadener Land. Dabei ist es auch zahlreichen Bürgerhinweisen zu verdanken, dass eine Vielzahl der Schleuser festgenommen oder ermittelt werden konnte.



Lesen Sie auch: Ohne Vignette bis Salzburg-Süd/Berchtesgaden? Stau-Gemeinden wollen Mautbefreiung


Wie verhält man sich richtig bei einer Beobachtung einer möglichen Schleusung oder unerlaubt eingereisten Personen? Die Bundespolizeiinspektion Freilassing verweist in diesem Kontext auf die sechs Regeln der Zivilcourage:

Regel Nummer 1: Acht geben und helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Die Schleuser agieren immer häufiger mit einem hohen Aggressions- und Risikoverhalten. So wurden bereits Dienstfahrzeuge der Polizei gerammt, abgedrängt oder Polizisten angegriffen und andere Verkehrsteilnehmer durch flüchtende Schleuser gefährdet. Zudem stehen Schleuser zum Teil unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder führen Waffen mit sich. Die Polizei bittet daher darum, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Regel Nummer 2: Hilfe rufen unter Notruf 110. Sollte man den Verdacht haben, dass eine unerlaubte Einreise oder gar eine Schleusung vorliegt, sollte im besten Fall umgehend der Notruf 110 oder die Bundespolizei Freilassing unter ✆ 08654 7706-0 verständigt werden. Hierbei ist zu beachten: Wer meldet? Wo passiert etwas? Was passiert? Dabei sollte auf Rückfragen der Polizei geachtet werden.

Das könnte Sie auch interessieren: 34-jähriger Teisendorfer mit 170 Gramm Kokaingemisch am Grenzübergang erwischt

Regel Nummer 3: Die Aufforderung anderer zur aktiven Mithilfe. Sollten mehrere Zeugen vor Ort sein, sollten Beteiligte diese konkret ansprechen und auf die Situation aufmerksam machen.

Regel Nummer 4: Genaues Beobachten. Sich Täter-Merkmale einzuprägen, ist wichtig. Bei Schleusungshandlungen ist es notwendig, die Situation und Details genau zu beobachten und zu melden. Von besonderem Interesse für die Polizei sind Informationen über das Fahrzeug (Hersteller, Farbe und Besonderheiten), die Insassen (Anzahl, Aussehen und Bekleidung), die Fahrtrichtung sowie das Kennzeichen.

Regel Nummer 5: Sich um Opfer kümmern. Bei den lebensgefährlichen Schleusungsfahrten werden Menschen häufig über Stunden ohne Wasser, Nahrung oder Entsorgungsmöglichkeiten und auf engstem Raum in Fahrzeugen transportiert. Daher kommen die Geschleusten oft erschöpft oder dehydriert an und benötigen Hilfe. In diesen Fällen sollte unmittelbar der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden.

Regel Nummer 6: Sich als Zeuge zur Verfügung stellen. Im Strafverfahren sind Polizei und Staatsanwaltschaft auf eine genaue Beschreibung des Tatgeschehens angewiesen. Daher ist es umso wichtiger, bei Bedarf als Zeuge zur Stelle zu stehen und gegen Straftäter auszusagen.

Bei Beachtung dieser sechs Regeln kann jeder Bürger ohne sich selbst in Gefahr zu bringen und dadurch wesentlich zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität beitragen.


Für Fragen steht die Bundespolizeiinspektion Freilassing unter ✆08654/7706-0 zur Verfügung.

− red