Piding. Eine Änderung gibt es beim Abwasserzweckverband Saalachtal in Bezug auf die Genehmigung nichtöffentlicher Niederschriften.
Bisher galt folgende Regelung: Im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommzG) ist festgelegt, dass die Mitschriften der Verbandsversammlungen vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und von der Versammlung zu genehmigen sind. Wie genau das abzulaufen hat, ist gesetzlich jedoch nicht geregelt.
Bisher wurde das Protokoll über die nichtöffentliche Verbandsversammlung im nichtöffentlichen Teil der darauffolgenden Versammlung vorgelesen....