Unterneukirchen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Garchinger Straße, Gemarkung Oberburg, behandelt. Die Bauverwaltung hat festgestellt, dass es für diesen Bereich zwar einen qualifizierten Bebauungsplan gibt, der aber für die Rechtssicherheit dieses Antrags nicht ausreicht, weil die Baugrenzen überschritten werden.
Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Diese...