Neuötting
Wanderfalke war mit Geflügelpest infiziert

28.04.2023 | Stand 28.04.2023, 15:34 Uhr

Ein Wanderfalke (Falco peregrinus) wie der auf diesem Foto abgebildetet, wurde im Stadtgebiet von Neuötting tot aufgefunden. Nun teilte das Landratsamt Altötting mit, dass das Tier mit Geflügelpest infiziert war. −Symbolfoto: dpa/Patrick Pleul

Bei einem im Stadtgebiet von Neuötting tot aufgefundenen Wanderfalken wurde der Nachweis auf das hochpathogene Influenzavirus H5N1 („Geflügelpest“) erbracht. Seit Herbst letzten Jahres wurde dieser Erreger bei Wildvögeln in Bayern bereits mehrfach nachgewiesen. Das hat das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mitgeteilt.

Aufgrund dieses Nachweises bittet das Veterinäramt Bürgerinnen und Bürger darum, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Ebenso ist die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit im Landkreis Altötting nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Des Weiteren weist das Landratsamt noch einmal eindringlich darauf hin, die derzeit geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 48 vom 25. November 2022 veröffentlicht. Sie ist online unter www.lra-aoe.de nachzulesen.

− red