Altötting. Sie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und hätte, so wie vorher die im Dezember 1995 verabschiedete Vorgängerversion, 20 Jahre lang gelten sollen: die Verordnung „über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer“. Nun aber ist das Thema vorzeitig wieder auf die Tagesordnung gekommen. Bei der jüngsten Stadtratssitzung stand die neue Plakatierungsverordnung zur Debatte und wurde einstimmig abgesegnet. Unter anderem ist nun die Zahl der Plakatständer, die pro Partei und Wählergruppe im Stadtgebiet (nie ohne Erlaubnis) aufgestellt...