Die Gemeinde im nördlichen Landkreis Altötting, die einen Mitarbeiter vorläufig vom Dienst enthob („suspendierte“) und gegen ihn eine 50-prozentige Einbehaltung der Dienstbezüge verhängte, hat eine Niederlage hinnehmen müssen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag eine Beschwerde der Gemeinde gegen eine vorangegangene Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Mitarbeiters zurückgewiesen. Die Gemeinde muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.