Für den im Staatsforst geplanten Windpark müssen Ausschlussgebiete partiell aufgehoben und gleichzeitig Vorranggebiete festgelegt werden. So will es die 17. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern. Das Thema hat der Gemeinderat Burgkirchen/Alz in seiner jüngsten Sitzung behandelt und dazu Stellung genommen.
Gemäß einer Tekturkarte entfallen zwei Vorranggebiete auf das Burgkirchner Gemeindegebiet – mit einer Gesamtfläche von etwa 63 Hektar. Vorläufige Planungen gehen aktuell von drei darauf realisierungsfähigen Windrädern mit einer Gesamthöhe von bis zu 285 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern aus.
Den Grundsatzbeschluss verband der Gemeinderat im Februar 2023 mit mehreren Punkten, ganz wichtig dabei: der Grundwasserschutz. Der Stellenwert des Vorkommens und die Sicherstellung der Schutzziele des Wasserschutzgebietes für die Gemeinden Kastl und Burgkirchen im Rahmen der kommunalen Trinkwasserversorgung wurden hervorgehoben.
Die Regionalplanung bildet das erste Fundament einer soliden Prüfung, zu deren Bestandteil auch ein Umweltbericht gehört, der die Auswirkungen auf verschiedene Rechts- und Schutzgüter beleuchtet. Und laut dem Burgkirchner Rathaus seien die Ausführungen zu den Auswirkungen auf das Wasser „höchst besorgniserregend“.
So bescheinigt der Umweltbericht mehrere Gefährdungen während der Bau- und später während der Betriebsphase. Dazu gehört unter anderem: „Die Waldrodung löst einen Nitratausstoß aus, was in den Gewinnungsanlagen zu einem Anstieg der Nitratwerte führen wird. Im Öttinger Forst liegt eine nur sehr geringe bis geringe Schutzfunktion der Deckschichten vor. Die Schaffung von Zufahrten schwächt diesen Schutz für das Grundwasser noch weiter. Die belebte Bodenzone verliert ihre Pufferfunktion und Gefahrenstoffe gelangen somit ungefiltert ins Grundwasser.“
Dementsprechend hat die Gemeinde ein Statement erarbeitet und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt; ohne Gegenstimme wurde es genehmigt.
Dieses liest sich im Wortlaut wie folgt: „Die Gemeinde Burgkirchen hat nach sorgfältiger und akkurater Prüfung der Entwurfsunterlagen (weiterhin) keine Einwände gegen die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Regionalplan für die Region Südostoberbayern, sofern ihren Rechts- und Schutzgütern sowie bekundeten Interessen umfänglich Rechnung getragen wird.
In dem Zuge wird abermals unterstrichen und betont, welche Tragweite und Bedeutung der Öttinger Forst für die Wasserwirtschaft im Allgemeinen und die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Burgkirchen, Kastl, Emmerting, Mehrung und Tüßling im Besonderen hat.
Im Umweltbericht skizzierte Gefahren für das Wasser ist mit allen verfügbaren Mitteln zu begegnen und soweit möglich, bereits auf raumordnerischer Ebene Vorkehrungen für den Erhalt und den Schutz zu treffen. Belange der Grundwassernutzung für die Trinkwasserversorgung dürfen unter keinen Umständen denen der Windenergie – auch für die Zukunft – nachrangig sein.“
− ala
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