Marktl/Ampfing
Unfall auf der B20: Bundespolizei stoppt zwei Schleuser im Grenzgebiet

28.06.2023 | Stand 14.09.2023, 22:23 Uhr

Einer der Schleuser, der auf der B20 einen Unfall verursachte, konnte unerkannt fliehen. −Symbolbild: Bundespolizei

Die Mühldorfer Bundespolizei hat am Dienstag gleich zwei Schleusungen im Grenzgebiet gestoppt. Einer der Schleuser, der auf der B20 einen Unfall verursachte, konnte unerkannt fliehen.



Am frühen Dienstagmorgen informierte die benachbarte Bundespolizei Passau die Beamten der Freilassinger Bundespolizei über ein Fahrzeug, dass bei einer Kontrolle am Grenzübergang Simbach am Inn (Landkreis Rottal-Inn) mit überhöhter Geschwindigkeit geflohen war. Der Fahrer des Wagens war im Anschluss offenbar von der B20 auf Höhe Schützing (Landkreis Altötting) von der Straße abgekommen und in die Leitplanke gefahren.

Suche mit Hubschrauber und Hunden



Dort fanden die Polizisten das Auto und - nach einer Suchaktion mit Polizeihubschrauber sowie mehreren Suchhunden - auch fünf türkische Staatsangehörige. Sie waren laut Polizei unverletzt. Der bislang unbekannte Schleuser konnte fliehen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

Schleuser flüchtet auf A94 vor Polizei



Ähnlich erging es einer Streife der Mühldorfer Bundespolizei nur wenige Stunden später, als sie einen Kleintransporter mit ukrainischer Zulassung auf der A94 in Fahrtrichtung München kontrollieren wollte. Auch dieser Fahrer versuchte die Polizeistreife mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit abzuschütteln.

Kurz vor der Anschlussstelle Ampfing (Landkreis Mühldorf) stoppte er allerdings auf dem Seitenstreifen. Der 38-jährige syrische Fahrer wurde unter Widerstand festgenommen. Auf der Ladefläche des Kleintransporters lagen acht Syrer ungesichert auf dem Boden - drei davon waren laut Polizei noch minderjährig. Auch sie blieben unverletzt.

Der 38-Jährige muss sich nun wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor einem Richter verantworten.

− ajk