Burghausen
Stadt weist Feuerwerksverbotszonen aus

28.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:41 Uhr

Von Seiten der Stadt wird es in diesem Jahr kein Feuerwerk geben. −Foto: Hermes

Um die historische Altstadt und die Burganlage nicht zu gefährden, dürfen dort zu Silvester keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden. Auch im Umfeld von Seniorenheimen und Krankenhäusern dürfen laut dem Sprengstoffgesetzt keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Deswegen hat die Stadt, wie schon in den letzten Jahren, folgende Entscheidung getroffen: Im Stadtgebiet Burghausen dürfen auch am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 in folgenden Bereichen keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke) abgebrannt werden: im gesamten Bereich der Altstadt zwischen Neuer Grenze/Tittmoninger Straße und dem Curaplatz; auf der Burg; im Bereich der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnizstraße, Max-Planck-Straße und dem Salzachhang; im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen Burgfrieden, Krankhausstraße, Am Emetsberger Hof und Salzachhang. Die Anordnung mit einem genauen Plan der Verbotszonen kann auf der Webseite der Stadt Burghausen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ oder an den Amtstafeln eingesehen werden. Von Seiten der Stadt ist kein Feuerwerk geplant.
Außerdem ist ab 22 Uhr am Silvesterabend die Zufahrt zur Burg ab Höhe Burgstraße / Curaplatz gesperrt. Die Sperrung bleibt bis zum Morgen des 1. Januar 2023 bestehen.

− red