Weil sich ein 75-jähriger Altbauer aus dem nördlichen Landkreis Altötting ungerecht behandelt gefühlt, weil er einen Strafbefehl bekommen hatte, legte er Einspruch ein und nahm auf der Anklagebank im Altöttinger Amtsgericht Platz. Der Vorwurf seitens Staatsanwaltschaft: Ein Vergehen gegen das Waffengesetz.