Für das Reitverbot auf einem Teilstück der Augasse in Unteremmerting gibt es keine rechtliche Handhabe, informierte Bürgermeister Stefan Kammergruber den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Es werde weder ein Naturschutzgebiet durchquert, noch sei hier eine andere Gefahrenstelle auszumachen, die für die Verhängung eines Reitverbotes sprechen würde. „Somit ist dieses Verbot hier nicht rechtlich haltbar“, heißt es in einem Schreiben des Landratsamtes Altötting dazu. „Im Falle einer rechtlichen Anfechtung dieses Verbots würden wir auf jeden Fall den Kürzeren ziehen“, so Kammergruber dazu weiter. Um dem vorzubeugen, stellte er den Antrag im Gemeinderat, das Reitverbot auf dem unteren Teilstück der Augasse aufzuheben. Einstimmig wurde ihm stattgegeben. Die beiden Schilder werden somit in Kürze entfernt.
− mf