Gehörige Folgen hatte der Einspruch gegen einen Strafbefehl, den ein Mann aus dem westlichen Landkreis vom Amtsgericht Altötting wegen Körperverletzung erhalten hatte. Bei der Verhandlung stellten Täter und Opfer den Übergriff sehr unterschiedlich dar. Richter Dr. Steffen Kramer tat sich am Ende nicht schwer mit der Entscheidung, wem er glaubte.