Man kennt sich. Dr. Dietmar Wolff, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München, war vor einem Jahr schon einmal in Burghausen und hat in einem Augenschein die Situation in der Altstadt mit der damals bestehenden Einbahnregelung auf der Alten Brücke ins Visier genommen – und die verkehrsrechtliche Anordnung in der Gerichtsverhandlung im März gekippt.
Am Donnerstag war er erneut in Burghausen und traf mit städtischen Mitarbeitern zusammen – wieder wegen eines Augenscheins, diesmal in der Neustadt. Anlass war eine Klage des Münchners Simon Lutz gegen die Stadt Burghausen. Er ist der Auffassung, dass die Benutzungspflicht mehrerer Radwege im Bereich des Motorikparks rechtswidrig ist.