Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Neuötting (Landkreis Altötting) das Feuerwerks-Treiben an Silvester und Neujahr in Teilen des Stadtgebietes verboten. Betroffen ist die Altstadt.
Das Verbot gilt insbesondere für folgende Bereiche des Stadtzentrums: Gesamter Stadtplatz (Ludwigstraße), Metzgergaßl, Frauengasse, Klostergasse, Dorfnerberg (Teil der Mühlgasse), Feuergasse, Mautgasse, Alter Stadtberg, Herzog-Georg-Platz und Sebastiansplatz. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.