Neuötting
Kein Feuerwerk in der Altstadt

Silvester/Neujahr: Stadt erlässt Allgemeinverfügung – 50.000-Euro-Buße droht

27.12.2022 | Stand 27.12.2022, 16:13 Uhr

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Neuötting (Landkreis Altötting) das Feuerwerks-Treiben an Silvester und Neujahr in Teilen des Stadtgebietes verboten. Betroffen ist die Altstadt.

Das Verbot gilt insbesondere für folgende Bereiche des Stadtzentrums: Gesamter Stadtplatz (Ludwigstraße), Metzgergaßl, Frauengasse, Klostergasse, Dorfnerberg (Teil der Mühlgasse), Feuergasse, Mautgasse, Alter Stadtberg, Herzog-Georg-Platz und Sebastiansplatz. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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