Getraut werden darf in den Amtsräumen am Sitz des Standesbeamten oder an einem durch einen Stadtratsbeschluss gewidmeten Ort – so gibt es das Landratsamt Altötting vor. Ein letztmaliger Beschluss in dieser Sache erfolgte im November 2012, höchste Zeit also für die Stadt Burghausen, einen Blick auf die Eheschließungsorte zu werfen und die Liste zu ergänzen – vor allem hinsichtlich Barrierefreiheit wurde nachgebessert.
Wie der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, dürfen künftig ein Standesbeamter und ein als Eheschließungsstandesbeamter bestellter Bürgermeister in Burghausen im Trauungssaal im Rathaus, im Gartensaal im Bürgerhaus, im Stadt- und Helmbrechtsaal im Stadtsaalgebäude, in der Gewölbehalle im Dürnitzstock der Hauptburg, in der Gotischen Halle und in der Torwartstube auf der Hauptburg sowie im Steinernen und Roten Salon im Kloster Raitenhaslach Paare trauen. Neu hinzu gekommen sind der Rote Salon, der Gartensaal und der Stadtsaal, die allesamt auch mit Gehbehinderung zu erreichen sind.
− jor