26 Flüchtlinge im Transporter
Fahrt endete in Burghausen an Bushaltestelle Alter Bahnhof

15.03.2024 | Stand 15.03.2024, 17:00 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

 − Symbolbild: Paul Zinken/dpa

Mit einer Frau mit Kleinkind auf dem Beifahrersitz und 24 illegalen Flüchtlingen auf der fensterlosen Ladefläche eines Transporters Ford Transit reiste ein 29-Jähriger mutmaßlicher Schleuser aus Georgien nachts über den Grenzübergang Neue Brücke in Burghausen in die Bundesrepublik ein.

Wie katastrophal und gefährlich die Verhältnisse bei der Schleusertour waren – das klärt derzeit die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christian Braune auf. Fortsetzung der Hauptverhandlung ist am 20. März um 13.30 Uhr.

Auf der Ladefläche eng zusammengekauert



Der schon bei der Einreise verdächtige Wagen wurde am 10. August 2023 gegen 22.41 Uhr von der Bundespolizei an der Bushaltestelle Alter Bahnhof kontrolliert. Wie sich herausstellte, hatten die türkischen Staatsangehörigen und ein Afghane schon sehr lange Zeit ohne Pause in dem Fahrzeug gesessen. Die letzte Etappe ihrer Schleusertour hatte in Ungarn begonnen und über Österreich nach Bayern geführt. In der gesamten Zeit hatten die Leute bei hoher Fahrgeschwindigkeit auf der Ladefläche eng zusammengekauert ausharren müssen. Sie bekamen wenig Luft, manche deshalb Atemprobleme. Sicherheitsgurte oder andere Vorkehrungen waren nicht vorhanden.

Während Tankpause durfte niemand aussteigen



Während der Tankpause durfte niemand aussteigen. Die Notdurft musste vor den Augen der anderen verrichtet werden, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Mindestens ein Scoutfahrzeug begleitete den Transport. Dem Georgier liegt eine weitere Schleusung von acht Geflüchteten am 26. Juli 2023 zur Last. Hier sollen zwei Spähfahrzeuge dabei gewesen sein, die rechtzeitig vor der Polizei warnen sollten.

Bei beiden Tatkomplexen soll der 29-Jährige stets telefonisch in Verbindung gestanden sein mit einem bislang nicht näher identifizierten Organisator. Die Anklage umfasst versuchtes und vollendetes gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern unter „einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen Behandlung“.