Kommentar
Die Idee der Verlängerung kommt zu spät

09.12.2022 | Stand 09.12.2022, 19:00 Uhr

Dieses Rundschreiben vom Bayerischen Gemeindetag erreichte Dr. Tobias Windhorst am 18. November. Darin informiert der Deutsche Städte- und Gemeindetag darüber, dass das Bundesfinanzministerium plant, den Optionszeitraum zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes um weitere zwei Jahre bis zum 1.1. 2025 zu verlängern. Beschlossen hat der Bundestag die Verlängerung aber noch nicht. −Fotos: Brand/Krenner

Von Lisa Brand

Viele Stunden haben Mitarbeiter in den Verwaltungen der Kommunen in den vergangenen Monaten und vielleicht auch Jahren damit verbracht, die Bereiche abzugrenzen, in denen die Kommunen Dienstleistungen anbieten, bei denen sie mit privaten Unternehmern konkurrieren. Auch erste Entwürfe inklusive Gebührenanpassungen wurden ausgearbeitet, in denen die 19 Prozent Umsatzsteuer berücksichtigt werden, wie es Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) künftig vorgibt. Doch all ihre Bemühungen, bis zum 31. Dezember 2022 mit dem enormen Verwaltungsaufwand fertig zu werden, sind nun vorerst hinfällig. Der Grund: Dem Bundesfinanzministerium fiel Mitte November – kurz vor Jahresende – ein, dass man doch vorschlagen könnte, die Frist zur zwingenden Umsetzung von Paragraf 2b UStG um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. Zudem hat der Bundestag diese Verlängerung noch nicht einmal final beschlossen, das soll – wenn überhaupt – nämlich erst in der kommenden Sitzung am 16. Dezember, also genau 15 Tage vor dem Stichtag geschehen. Das ist definitiv zu spät! Die Idee, den Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben, ist ja gut, aber doch nicht erst, wenn die Mitarbeiter mit ihren Ausarbeitungen schon (fast) fertig sind. Eine vernünftige Planung ist bei solchen kurzfristigen Kursänderungen definitiv nicht möglich, die Verärgerung der Bürgermeister ist vollkommen verständlich. Also lieber Herr Lindner, vielleicht könnten Sie ihre Empfehlungen künftig ein bisschen eher bekannt geben, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, von den Vorteilen zu profitieren.