125.000 Euro Schaden
Brandstiftung in Neuöttinger Tiefgarage: Drei Täter vor Gericht

22.04.2024 | Stand 22.04.2024, 14:06 Uhr

Am Landgericht Traunstein wird die Brandstiftung verhandelt. − Foto: Archiv

Drei Angeklagte aus dem Landkreis Altötting, zwei Männer und eine Frau, sollen für einen nächtlichen Brand mit hohem Schaden vor einem Jahr in einer Tiefgarage in Neuötting verantwortlich sein.



An bislang vier Verhandlungsterminen hat die Erste Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will zahlreiche Zeugen angehört, am Freitag auch eine psychiatrische Sachverständige zur Schuldfähigkeit der 19 und 27 Jahre alten Männer. Für die 20-Jährige war keine Expertise erforderlich.

125.000 Euro Schaden



Die drei Angeklagten hatten, wie berichtet, Anfang März ein Geständnis abgelegt. Bei dem mit Zeitungen und Spraydosen gelegten Feuer in der Nacht des 24. April 2023 waren zwei Pkw ausgebrannt. Der Sachschaden an Gebäude und Fahrzeugen belief sich gemäß Anklage von Staatsanwältin Lena Scheibl auf rund 125.000 Euro. Der 27-Jährige gab an, in der nicht mehr genutzten finsteren Tiefgarage nur eine Taschenlampe gehalten zu haben. Der 19-Jährige gestand, Papier auf den Sitzen eines Autos verteilt, einige Deodorantspraydosen dazu gestellt und die Zeitungen angezündet zu haben. Die 20-jährige Angeklagte soll beim Beschaffen der Utensilien geholfen haben.

Der Brand in der Tiefgarage an der Simbacher Straße hatte eine heftige Rauchentwicklung und massive Geruchsbelästigung zur Folge. Zeitweise mussten Straßen gesperrt werden. Polizei und Rettungskräfte evakuierten damals vorsichtshalber ein angrenzendes Gebäude. Atemschutzträgern der Feuerwehr Neuötting gelang es, das Feuer relativ schnell löschen. Ernsthaft verletzt wurde niemand. Zwei Feuerwehrleute litten unter kurzzeitigen Atembeschwerden. Die Angeklagten wurden rasch als mögliche Täter ermittelt und bereits Stunden später vorläufig festgenommen.

Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, steht noch nicht fest. Ein Problem ist: Das Gebäude und die Autos gehören verschiedenen Eigentümern; jener der Fahrzeuge ist tot. Zudem gab es in der Tiefgarage schon früher einen Brand. Ein Brandgutachter wird seine Ergebnisse demnächst erläutern.

Verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit



Die psychiatrische Sachverständige Dr. Verena Klein vom Bezirksklinikum in Taufkirchen attestierte beiden Männern eine erhebliche verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit – wegen Auffälligkeiten in der Persönlichkeit. Bei dem 19-Jährigen komme vorheriger Konsum von Cannabis hinzu. Für diesen Angeklagten sei die Unterbringung zum Entzug in einer Fachklinik anzuordnen. Die Maßregel zur Bewährung auszusetzen sei derzeit mangels eines fehlenden sozialen Empfangsraum noch nicht möglich. Dr. Klein empfahl, der junge Mann solle letztlich sein bisheriges Umfeld verlassen und eine Ausbildung absolvieren. Ansonsten seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten.

Der Prozess um schwere Brandstiftung in Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe dazu wird am 30. April um 9.30 Uhr fortgesetzt. Auf dem Plan stehen neben dem Brandfachmann und möglicherweise noch Zeugen der Vortrag der Jugendgerichtshilfe, die Plädoyers sowie das Urteil.

− kd