Aus dem Gemeinderat Feichten/Alz
Am Alzwehr bleibt das Baden verboten

Haushalt 2024 vorgestellt – Zum ersten Mal keine staatliche Schlüsselzuweisung

03.04.2024 | Stand 03.04.2024, 11:00 Uhr

Bis hierhin und nicht weiter: 120 Meter vor und nach dem Tachertinger Wehr darf nicht gebadet werden. Zu gefährlich sind Strömung, Wirbel- und Strudelbildung dort. Die Ausstiegsstelle ist auf der Feichtner Seite markiert. − Foto: Limmer

Zahlreiche Punkte hat der Feichtner Gemeinderat unlängst behandelt. Eines der Themen: Wo man in der Alz baden darf – und wo nicht.

Vor 20 Jahren wurde eine Verordnung über das Baden in der Alz erlassen. Ein Badeverbot im Bereich der Wehranlage war darin geregelt. Die Gültigkeit ist im Herbst ausgelaufen und musste nun wieder neu formuliert werden. Weil Örtlichkeiten und die Situation in der Natur mit gefährlicher Strömung, Wirbel und Strudelbildung nach wie vor im Bereich vor dem Wehr vorhanden sind, beschloss der Gemeinderat, die Satzung zu erneuern.

Das heißt, dass das Baden etwa 120 Meter vor und nach der Wehranlage verboten bleibt. Inhaltlich bleibt die Satzung gleich und gilt bei unveränderter Lage die kommenden 20 Jahre weiter. Das Badeverbot wurde mit der Gemeinde Tacherting und der Wasserwacht abgestimmt und auch die Rechtsaufsicht und das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Altötting wurden im Vorfeld beteiligt.

Kämmerin Carola Unterhitzenberger stellte den Haushalt 2024 vor. Der Etat umfasst im Verwaltungshaushalt 3,647 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt 4,442 Millionen Euro. Der Gesamthaushalt beträgt damit 8,089 Millionen Euro. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert gegenüber den Vorjahren.

Im Verwaltungshaushalt sind die größten Posten die Einkommensteuerbeteiligung in Höhe von 1,009 Millionen Euro und die Umsatzsteuerrückvergütung mit 96800 Euro. Weil die Kreisumlage gestiegen ist und erstmals keine Schlüsselzuweisung für Feichten aufgrund der hohen Steuerkraft der kleinen Gemeinde im Jahr 2022 ausgezahlt wird, ist eine Zuführung aus dem Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 412000 Euro notwendig. Es wird mit Gewerbesteuern in Höhe von 92000 Euro gerechnet, deutlich weniger als in den Vorjahren.

Die größte Ausgabe im Verwaltungshaushalt ist die Kreisumlage mit 1,1 Millionen Euro, die Kindergartenförderung nach dem BayKiBiG in Höhe von 418000 Euro und die VG-Umlage mit 329000 Euro. Für Hochbaumaßnahmen, vor allem das Feuerwehrhaus, werden 1,1 Millionen Euro fällig. Ein Grundstückserwerb ist mit 810000 Euro eingeplant, für Tiefbau und Erschließungsmaßnahmen sind 558000 Euro im Haushalt und besagte Zuführung zum Verwaltungshaushalt ist in Höhe von 412000 Euro geplant. Als größte Einnahmeposten bezeichnete Carola Unterhitzenberger die Grundstücksverkäufe mit 1,7 Millionen Euro, die Entnahme aus der Rücklage mit 1,2 Millionen Euro und Erschließungsbeiträge mit 529000 Euro.

Der Schuldenstand lag im vergangenen Jahr noch bei 2,5 Millionen Euro. Heuer soll er sich nach der Haushaltsberechnung auf 2,3 Millionen reduzieren. In den Folgejahren ist ein konstanter Schuldenabbau geplant. Die Rücklage ist zum aktuellen Stand bei rund zwei Millionen Euro. Die Rücklagenentnahme beträgt 835000 Euro. Es sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

− cl