Den Vorwurf räumte der Angeklagte ohne Umschweife ein: Ja, er hatte mit seinem Auto einen Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt. Doch die Strafe erschien ihm als zu hoch. Deshalb kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Altötting. Sein Mandant sei auf die Fahrerlaubnis angewiesen, weil er seine krebskranke Frau vierzehntägig zur Chemotherapie bringen müsse, gab der Verteidiger zu bedenken.