Finaler Countdown
38. Gaudiwurm startet am Samstag um 14 Uhr

08.02.2024 | Stand 08.02.2024, 11:00 Uhr

Insgesamt 46 Gruppen – mit Wägen und zu Fuß – beteiligten sich 2023 am Umzug. Sie starteten beim Dultplatz an der Landshuter Straße und bewegten sich über den Stadtberg bis hin zum Stadtplatz. − Fotos: Brandl/Brand

In zwei Tagen ist es so weit. Das größte Faschingsevent in Neuötting steht an: Der 38. Gaudiwurm. Am Samstag, 10. Februar, wird sich der Umzug voraussichtlich mit 47 kreativ geschmückten Wägen und außergewöhnlich verkleideten Fußgruppen ab 14 Uhr durch Neuötting bis über den Stadtplatz bewegen.

Nun hat Petra Ettner, Mitarbeiterin im Bürgermeistersekretariat, im Namen der Stadt als Veranstalterin über Sperrungen, Halte- und Glasverbot sowie über den konkreten Ablauf informiert.

Der Aufbau der Bühne hat bereits am gestrigen Mittwochnachmittag begonnen und endet am Samstag, an dem die übrigen Stände im Mittelbereich des Stadtplatzes und den angrenzenden Parkflächen auf beiden Straßenseiten aufgebaut werden.

Stadtplatz für Durchfahrt gesperrt, absolutes Halteverbot



Wichtig zu wissen: Der Mittelbereich des Stadtplatzes ist in der Zeit von 11 bis 22 Uhr für die Durchfahrt gesperrt, zudem besteht in diesem Zeitraum absolutes Halteverbot, allerdings bereits ab 10 Uhr. Der Faschingstrubel auf dem Stadtplatz wirkt sich auch auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Der Omnibusverkehr fährt die Haltestellen „Rathaus“ und „Kruse“ nicht an, bedient werden nur die Stationen „Friedhof“ und „Innbrücke“.

Um 13 Uhr beginnt das Bühnenprogramm mit dem Auftritt der Jugendgruppe der Neuöttinger Faschingsgesellschaft. Eine Stunde später setzt sich dann der Gaudiwurm in Bewegung. Die Route führt – wie in den vergangenen Jahren – vom Dultplatz an der Landshuter Straße über den Stadtberg zum Stadtplatz.

− red



Glasverbot

Die Stadt Neuötting hat eine von Bürgermeister Peter Haugeneder unterzeichnete Allgemeinverfügung erlassen. Darin heißt es: „Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen ist außerhalb von geschlossenen Räumen (...) untersagt. Dies beinhaltet auch ein Verbot für die mobilen Verkaufsstände, Getränke in Glasbehältnissen auszuschenken.“ Das Glasverbot gilt von Samstag, 10. Februar, ab 11 Uhr bis Sonntag, 11. Februar, um 1 Uhr. Und zwar im „umgrenzten Bereich des Stadtzentrums, des Dultplatzes und der Verbindungsroute zwischen Dultplatz und Stadtplatz“. Das Gebiet umfasst auch die Nebengassen des Stadtplatzes (Ludwigstraße, Metzgergassl, Frauen-, Kloster-, Maut- und Feuergasse, Herzog-Georg-Platz), die Tiefgaragen an der Altöttinger Straße und Kloster-/Mühlgasse einschließlich der dazugehörigen oberirdischen Park- und Grünanlagen, der Sebastiansplatz, die Pfarrer-Leeb-Straße, die Burghauser Straße vom Kreisverkehr beim Müllerbräu bis zur Höhe des Feuerwehrhauses, die Altöttinger Straße vom Kreisverkehr beim Müllerbräu bis zur Höhe des Kindergartens St. Nikolaus. Ebenfalls zum Gebiet gehören der Parkplatzbereich zwischen Rewe und Friedhof, der gesamter Dultplatz an der Landshuter Straße, die Wegstrecke vom Dultplatz bis zum Stadtplatz über die Straßen „Am Hergraben“, Landshuter Straße, Bahnhofstraße (B 299 alt) und die Ludwigstraße. Vom Verbot ausgenommen sei das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.