Laufen/Freilassing
Zu wenig Gehalt gezahlt: Putz-Firma im Berchtesgadener Land verurteilt

28.05.2019 | Stand 21.09.2023, 0:07 Uhr
Hannes Höfer

Richter Thomas Hippler beließ es bei einer Geldstrafe für die beiden Firmen-Chefs, einem Freilassinger und einem Laufener. −Symbolfoto

Der Hausmeister-Service aus dem mittleren Landkreis Berchtesgadener Land ist inzwischen insolvent – als die Angelegenheit bekannt wurde, kündigte der Hauptauftraggeber, der Discounter Aldi, sofort alle Verträge. Für eine ganze Reihe von Filialen in der Region hatten die Mitarbeiter der Firma Pflegearbeiten und den Winterdienst übernommen. Die Krux: Sie reinigten auch die Gebäude. Doch dafür hätte die Firma einen Lohn nach Tarifvertrag zahlen müssen, der Standard-Mindestlohn ist zu wenig. Die Staatsanwaltschaft klagte hundert Fälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt an. Richter Thomas Hippler beließ es bei einer Geldstrafe für die beiden Firmen-Chefs, einem Freilassinger und einem Laufener.

Die Firma ist gut gelaufen, 2016 beschäftigte sie 14 Vollzeit- und fünf geringfügig Beschäftigte. "Es wurde niemand schwarz beschäftigt," betonte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer für beide Angeklagten. "Sie haben es schlichtweg nicht gewusst." Und das, obwohl die Firma von einem Steuerberater beraten worden sei, und sie bis zur Anklage der Staatsanwaltschaft überzeugt waren, es sei alles in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erlassen, den jedoch Richter Hippler nicht erlassen hatte. Stattdessen setzte er diesen Verhandlungstermin an. Doch Staatsanwältin Marlen Blasche blieb dabei und beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten für den Laufener und zehn Monate für den Freilassinger. Beide Strafen mochte sie zur Bewährung aussetzen.

Thomas Hippler urteilte für beide Angeklagten auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, in Summe also 1350 Euro. Die Gleichbehandlung begründete der Richter so: Obwohl bei dem Freilassinger, der erst 2014 in die Firma eingestiegen war, lediglich 60 Fälle angeklagt waren, wirke sich die Zahl der Vorstrafen aus. Der Laufener war in hundert Fällen angeklagt gewesen. Als Wertersatz seien 10 667 Euro einzuziehen, bei dem Laufener zusätzlich 3051 Euro. Dafür müssen die Chefs – trotz Insolvenz – wohl persönlich aufkommen: Weil man für den Hausmeisterservice die Form einer OHG gewählt hatte, haften die beiden als Gesellschafter persönlich.

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