Von Hannes Höfer
Bürgermeister Hans Feil zeigte sich einsichtig: Gleich im ersten Satz seines "Befreiungsantrages" aus dem Oktober 2021 entschuldigte er sich bei den Vertretern des Landratsamts dafür, "dass die Stadt Laufen nicht rechtzeitig form- und fristgerecht einen Antrag zur Befreiung zur Errichtung der Zaunanlage an der Badestelle am Abtsdorfer See gestellt hat …" Nun erteilte die Behörde der Stadt mit ihrem Schreiben vom 14. Januar 2022 die "naturschutzrechtliche Befreiung" von dem betreffenden Verbot in der Landschaftsschutzverordnung Abtsdorfer See. Das gab Hans Feil jüngst im Stadtrat bekannt.