Bund-Länder-Konferenz
Politik berät über Corona-Testpflicht an bestimmten Arbeitsplätzen

11.10.2021 | Stand 20.09.2023, 1:17 Uhr

−Symbolbild: Guido Kirchner/dpa

Bund und Länder beraten am Montag über einheitliche Vorschriften für eine Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr.

"Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll", heißt es in einem Beschlussentwurf, über den die Gesundheitsminister am Montagnachmittag bei ihrer Konferenz abstimmen wollen.



Das Papier, über das zuvor der "Business Insider" berichtete, liegt auch der dpa vor. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gibt es unter den Ländern aber bisher noch keine einheitliche Linie zum Abstimmungsverhalten, weshalb auch noch Änderungen möglich sind.

Mit einem "grundsätzlich einheitlichen Vorgehen" im ganzen Bundesgebiet solle eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden, heißt es weiter im Entwurf. Dazu sollten alle Länder, die diesbezüglich noch keine Regelungen erlassen haben, diese zeitnah in ihren Corona-Verordnungen umsetzen.

Demnach müssten dann alle Menschen, die nicht geimpft sind oder keinen Nachweis für eine Genesung haben, sich einem Test unterziehen, wenn sie zur Arbeit gehen. Die Testpflicht könne zudem an weitere Parameter wie Inzidenzen geknüpft werden, heißt es in dem Papier. Und: "Über die Häufigkeit von Testnachweisen sowie die Möglichkeit von gleichwertigen alternativen Maßnahmen kann für jeden Bereich einzeln entschieden werden."

− dpa