Berchtesgaden/Traunstein/München
Kritische Lage: Operationen in weiteren Kliniken ausgesetzt

22.11.2021 | Stand 21.09.2023, 6:41 Uhr

Betroffen von der Neuregelung ist die Salzachklinik Fridolfing. −Foto: Gemeinde

Mit Blick auf die weiterhin höchst kritische Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern sechs weitere Krankenhäuser verpflichtet, von unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen.

Betroffen sind davon unter anderem die Kreisklinik Berchtesgaden und die Salzachklinik Fridolfing (Lkr. Traunstein). Diese Kliniken, die bislang COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt haben, sollen nun ebenfalls stationäre Kapazitäten für Notfallpatienten, COVID-19-Patienten und Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reservieren.

" Somit ist in Oberbayern nun auch Stufe 3b des Notfallplans zur Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Die aktuelle Anordnung gilt bis einschließlich 10. Januar 2022", so Regierungssprecher Wolfgang Rupp in einer Pressemitteilung am Montagmorgen.

Oberstes Ziel: Stationäre Kapazitäten sicherstellen

Oberstes Ziel der Anordnung sei es weiterhin, stationäre Kapazitäten für die Versorgung aller Notfall- und Intensivpatienten sicherzustellen. Daher hat die Regierung die bereits in der vergangenen Woche für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser erlassene Regelung auf die Krankenhäuser Kreisklinik Berchtesgaden, InnKlinikum Haag in Oberbayern, Salzachklinik Fridolfing (Region Traunstein), VAMED Klinik Kipfenberg (Region Ingolstadt), Klinik Wartenberg und AirportClinic M (Region Erding) ausgedehnt.

"Die Anordnungen sind erforderlich, weil weiterhin ein ungebremst exponentielles Wachstum des Infektionsgeschehens sowie ein hoher Belegungsdruck für Intensivbetten, die in Oberbayern derzeit zu 95 Prozent ausgelastet sind, zu verzeichnen ist. Zugleich ist eine Abverlegung von Notfallpatienten in die übrigen bayerischen Regierungsbezirke aktuell nur noch in ausgewiesenen Sonderfällen möglich, da auch dort die Lage in den Kliniken kritisch ist", so Regierungssprecher Rupp.

Analog zur Stufe 3a gelte auch für Stufe 3b des Corona-Notfallplans: Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

"Soweit aufgrund der Anordnung bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert", versichert die Regierung von Oberbayern.

− hr