Böbrach
Gericht entscheidet über Einweisung eines 33-Jährigen in Psychiatrie

25.12.2020 | Stand 20.09.2023, 5:11 Uhr

Über die Einweisung eines 33-jährigen Afghanen in eine forensische Psychiatrie muss die Große Strafkammer des Landgerichts Deggendorf entscheiden.

Die Liste der Straftaten ist lang. Insgesamt neun Delikte wirft am Montagnachmittag Staatsanwältin Lea Schöfer dem 33-jährigen Afghanen vor, der ihr gegenüber auf der Anklagebank im Landgericht Deggendorf sitzt – unter anderem Schwarzfahren, Drogenbesitz, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Alles in allem keine Fälle, die üblicherweise an einem Landgericht verhandelt werden. Doch geht es beim Prozess auch nicht um eine Freiheitsstrafe, sondern um die Unterbringung des Angeklagten in einer forensischen Psychiatrie.

Die vorgeworfenen Straftaten wurden zwischen Dezember 2019 und März 2020 begangen, ein Großteil davon im Altlandkreis Viechtach. Der Afghane wohnte zu dieser Zeit in der Gemeinschaftsunterkunft in Böbrach. Da er laut Lea Schöfer an einer paranoiden Schizophrenie leidet, sei der 33-Jährige nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Es seien wegen seines Zustands "erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten", weshalb vom Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

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