Laufen
Diebstahl im Schloss: Langfinger (37) will Freundin Gutes tun

Kroate lässt nach Arztbesuch drei Pakete mitgehen – Bewährungsstrafe

01.05.2021 | Stand 21.09.2023, 1:35 Uhr
Hannes Höfer

Der Tatort: das Laufener Schloss. Hier nahm der Kroate drei Päckchen mit. −Foto: Hannes Höfer

Nach einem Arztbesuch im Laufener Schloss nutzte der 37-jährige Kroate die Gelegenheit: Er steckte drei im Eingangsbereich abgelegte Pakete in seinen Rucksack. Der in Freilassing lebende Hartz-IV-Empfänger stand nicht zum ersten Mal in Laufen vor Gericht. Nach drei Geldstrafen gab es nun erstmals eine Freiheitsstrafe: vier Monate, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

"Ich wollte meiner Freundin etwas schenken", begründete der Angeklagte die Mitnahme. In einem Paket befanden sich Waschmaschinenbeutel, in einem zweiten Bilderrahmen und im dritten ein Spielzeug-Werkzeugkoffer. Der Gesamtwert der Waren belief sich auf 80 Euro. Ihre Sachen haben die Besteller wenig später dann doch noch erhalten.

Denn der Kroate hatte Pech: Er war kurz nach der Tat am Laufener Bahnhof von Beamten der Bundespolizei kontrolliert worden. Schon dort räumte er den Diebstahl ohne Ausflüchte ein. "Das ist nicht meine Art", versicherte er im Gerichtssaal und nannte psychische Probleme als Auslöser. Sein Vater war im vergangenen Jahr an Corona verstorben. Nach dem Konsum harter Drogen in der Vergangenheit ist der Angeklagte in einem Substitutionsprogramm.

Richter Christopher Lang erinnerte den Kroaten an seine letzte Verhandlung im Juli 2020, wo er ebenfalls wegen Diebstahls angeklagt war. Zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, habe der Mann damals versichert: "Nie wieder. Wir werden uns nicht wiedersehen." Diese Strafe zahlt der 37-Jährige derzeit in Raten ab. Den Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Laufen lobte der Angeklagte: "Sie waren sehr nett zu mir."

Als "Augenblickstat" beschrieb Rechtsreferendarin Franziska Mitterer den Vorfall. Doch nach drei Geldstrafen sei nun eine Freiheitsstrafe zu verhängen, um auf den Angeklagten einzuwirken und die Rechtsordnung zu verteidigen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte acht Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Christopher Lang entschied auf vier Monate und eine zweijährige Bewährungsfrist. Von einer Geldauflage sah der Strafrichter ab. Er riet dem Kroaten: "Hören sie bitte damit auf."

Der bat seinerseits um "psychische Hilfe", denn die jetzige Therapie helfe ihm nicht. Er wolle wieder arbeiten können und so seine Probleme lösen. "Ich bin der traurigste Mensch der Welt", beklagte der Kroate, dem Lang empfahl, sich doch eigenständig an einen Psychologen zu wenden.