Bayern
Das gilt nun für Besuche in Seniorenheimen und Kliniken

08.05.2020 | Stand 20.09.2023, 3:25 Uhr

Bisher waren in vielen Seniorenheimen Besuche nur hinter Glasfassaden möglich. Das soll sich - unter strengen Hygieneregeln - ab Samstag ändern. −Foto: dpa

Ab diesem Samstag, pünktlich einen Tag vor Muttertag, sind die bisher in der Corona-Krise komplett verbotenen Besuche in Seniorenheimen und Krankenhäusern in Bayern unter strengen Auflagen wieder erlaubt. So darf eine Kontaktperson einen Bewohner oder Patienten ab Samstag wieder besuchen. Wir haben uns umgehört, wie die Heime und Kliniken in der Region diese Lockerungen umsetzen.

Die bayerischen Krankenhäuser fürchten nach wochenlanger Sperrung für Besucher einen Ansturm mit langen Warteschlangen an diesem Wochenende. Deswegen veröffentlichte die Krankenhausgesellschaft am Freitag vorsorglich einen Appell an die Bürger, sich vorher genau über die weiter geltenden Beschränkungen zu informieren.

Mehr dazu:
- Kontaktsperre: Das ist ab Freitag wieder erlaubt - So ist der weitere Plan

Besucherfenster und Besucherzimmer bei der AWO in Niederbayern

14 Heime hat die Arbeiterwohlfahrt AWO in ganz Niederbayern. "Wir arbeiten vor Ort individuelle Konzepte aus", sagt dazu Alexander Trapp von der AWO Niederbayern/Oberpfalz. Das alles geschehe "unter den strengen Maßgaben der Hygieneregeln". Risikogruppen sollten in keinster Weise gefährdet werden, erklärt Trapp. Deshalb muss sich die eine Kontaktperson pro Bewohner vorher telefonisch anmelden und registrieren lassen. Denkbar sind dann sogenannte Besucherfenster, bei denen der Bewohner mit Mundschutz im Inneren des Heims sitzt, der Besucher im Freien vor dem Fenster steht, ebenfalls mit Mundschutz. In einigen Heimen gibt es auch die Überlegung, Besucherzimmer einzurichten. Das sei aber mit höherem Aufwand verbunden, erklärt Trapp.

Besuche nach Anmeldung im Landkreis Altötting

"Die Öffnung war überfällig", sagt Josef Jung, Geschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im Landkreis Altötting. Sechs Seniorenheime mit insgesamt 470 Bewohnern betreibt das BRK im Kreis Altötting, das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 86 Jahren. "Unsere Türen werden nach wie vor zu sein", erklärt Jung, "aber nach Anmeldung kann ab diesem Wochenende je eine Person einen Bewohner besuchen." Dabei gelten strenge Regeln - Mundschutz muss getragen werden, Distanz sollte gewahrt werden. Die Schutzmaßnahmen hält Jung für "sehr sinnvoll".

Besuche auch im Klinikum Passau wieder möglich

Auch im Klinikum Passau sind ab Samstag Besuche wieder möglich. Jeder Patient darf nun einmal täglich zwischen 14 und 18 Uhr für maximal eine Stunde von einer Kontaktperson besucht werden. Die Kontaktperson wird an der Pforte registriert und meldet sich dann mit einem "Passierschein" am Stützpunkt der jeweiligen Station. Von dort wird der Besucher dann auf das Zimmer des Patienten gebracht.

"Die Lockerung ist natürlich nur möglich, wenn die nötigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden", sagt Werkleiter Stefan Nowack. So müssen sich die Besucher vor und nach dem Besuch des Klinikums die Hände desinfizieren und Mund-Nasenschutz tragen. Auf den Zimmern müssen Patienten und Besucher unbedingt den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Für COVID-19-Patienten gilt nach wie vor absolutes Besuchsverbot. Die Begleitung sterbender Patienten hingegen ist jederzeit erlaubt.

Lockerungen auch an den Kliniken im Landkreis Passau

Grundsätzlich gilt auch in den Krankenhäusern in Vilshofen, Wegscheid und Rotthalmünster: Die Besuchszeit ist von 14 bis 18 Uhr. Pro Patient und Tag darf nur eine Kontaktperson für maximal eine Stunde zu Besuch kommen. Dies kann ein Familienmitglied oder eine feste Bezugsperson sein. Mehrere Patientenbesuche nacheinander an einem Tag sind damit nicht erlaubt. Komplett ausgenommen von der Lockerung sind die isolierten COVID-19-Patienten sowie Verdachtsfälle. Diese dürfen auch weiterhin keinen Besuch empfangen.

Jeder Besucher, wie auch stationäre und ambulante Patienten, muss bei Betreten der Kliniken wie bisher den Checkpoint im Eingangsbereich passieren. Neben einer Corona-Befragung und Registrierung wird dort auch Fieber gemessen. Ebenso gilt für alle eine Maskenpflicht. Wie im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen können eigene Masken verwendet werden, jedoch keine Schals. Außerdem wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen hingewiesen: Es ist stets ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, auch zu den Angehörigen, die besucht werden. Bei Betreten des Krankenhauses und der Patientenzimmer muss sich jeder die Hände desinfizieren. Nach Möglichkeit sollten sich die Besucher nur im Patientenzimmer aufhalten und nicht im Krankenhaus bzw. auf dem Krankenhausgelände umhergehen. Zudem sollten Gespräche und Treffen mit anderen Besuchern/Angehörigen und Patienten vermieden werden. Besucher mit Krankheitssymptomen dürfen die Kliniken nicht betreten.

Das sind die Regeln an den Arberland-Kliniken

An den Arberland-Kliniken in Viechtach und Zwiesel gelten ebenfalls strenge Regeln. Ab Samstag sind Besuche durch eine feste Kontaktperson, die schon bei der Aufnahme des Patienten in der Klinik abgefragt wird, erlaubt. Besuche sind dann zwischen 17 Uhr und 19 Uhr möglich. Voraussetzungen für einen Besuch sind strikte Hygiene- und Schutzmaßnahmen, welche im Vorfeld mit dem Gesundheitsamt Regen abgestimmt wurden und durch den Besucher per Unterschrift bestätigt werden müssen. Diese beinhalten neben dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der konsequenten Händehygiene und das Einhalten des geforderten Abstands (soweit möglich) von 1,5 Metern auch die vorherige Durchführung eines sogenannten Screenings. Hierfür müssen Besucher eine Checkliste ausfüllen, in welcher sie unter anderem nach erkrankungsspezifischen Symptomen abgefragt werden. Besucher mit Erkältungssymptomen können weiterhin nicht eingelassen werden. Die Regelung gilt insbesondere auch für frischgebackene Väter im Rahmen der Geburtshilfe-Abteilung in Zwiesel. Eine Begleitung während der Geburt durch den Vater ist "selbstverständlich" weiterhin möglich.

Noch keine Besuche im Landkreis Traunstein

Der Landkreis Traunstein hat das Besuchsverbot wegen der vergleichsweise hohen Corona-Fallzahlen noch einmal um eine Woche verlängert - in Kliniken und Heimen. Während in den Kliniken im Berchtesgadener Land schon ab diesem Samstag eine Kontaktperson pro Patient und Tag das Besuchsrecht hat, ist dies in den Kliniken im Kreis Traunstein deshalb noch bis 15. Mai verboten.

Registrierungen im Landkreis BGL

Ralf Reuter, Sprecher der Kliniken Südostbayern, erklärt gegenüber der Passauer Neuen Presse: "Besucher im Berchtesgadener Land müssen sich registrieren und durch die Screening-Stelle. Da bekommen sie auch kontaktlos Fieber gemessen." Besuche sind für 30 Minuten erlaubt. Mehr dazu hier.