Piding
Bauchschmerzen bei Betriebsleiterwohnung

22.11.2015 | Stand 19.09.2023, 22:15 Uhr

Eine Betriebsleiterwohnung in diesem Gebäude einer Schlosserwerkstatt in der Ahornstraße ist laut Pidinger Bauamt zulässig. Früher wurde hier auch mal Squash gespielt. − Fotos: Bittner

In der Salzburger Straße wird ein Grundstück geteilt. Die beiden betreffenden Häuser tragen die Hausnummern 3 und 3a. Die Bauvoranfrage, die dem jüngsten Pidinger Bau- und Umweltausschuss vorlag, hatte den geplanten Abbruch des einstöckigen Gebäudes auf dem Grundstück zum Inhalt. Der Bauherr möchte die neue Bebauung in den gleichen Ausmaßen und Höhen wie zuvor vornehmen.

Die Grundstücksteilung bedarf laut Leonhard Schaller vom Bauamt Piding keiner Genehmigung oder Zustimmung. Der geplante Neubau weise sogar eine minimal geringere Grundflächenzahl aus, das Einfügegebot sei somit gewahrt. Allerdings müsse nach der Grundstücksteilung noch ein zweiter Stellplatz nachgewiesen werden.

Auch der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes in der Bach- und Heurungstraße erhielt keine Gegenstimme. Auf dem neu geschaffenen Grundstück an der Bundesstraße 20 soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Hier war bislang keine Bebauung vorgesehen, weshalb auch noch kein Baufenster festgesetzt wurde. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes bestand vonseiten des Grundstückseigentümers kein Bedarf. Die Zufahrt solle über die beiden Nebengrundstücke, auf denen sich unter anderem eine Autowerkstatt befindet, erfolgen.

Pro Gewerbebetrieb ist eine Betriebsleiterwohnung zulässig. Der Pidinger Bauausschuss habe bei derartigen Anträgen immer wieder latent Bauchschmerzen, wie Bürgermeister Hannes Holzner bestätigte: "Wir haben diesbezüglich auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, gesetzlich sind uns aber die Hände gebunden." Der Inhaber der Schlosserwerkstatt in der Ahornstraße 31 hat den Bauantrag auf Nutzungsänderung zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das Gebäude der ehemaligen Squash-Halle gestellt.

Mehr dazu lesen Sie im Reichenhaller Tagblatt/Freilassinger Anzeiger am 23. November.