Passau
Antrag gegen mehr Bestuhlung in der FuZo scheitert im Stadtrat

19.10.2021 | Stand 21.09.2023, 21:30 Uhr

Weniger Neu-Bestuhlung in der Fußgängerzone hatte Andreas Vilsmaier (PaL) gefordert. −Foto: jmu

Ausgerechnet ein Wirt hatte beantragt, dass Gastronomiebetriebe in der Fußgängerzone künftig mehr Auflagen in Sachen Bestuhlung bekommen sollen. Andreas Vilsmeier, PaL-Stadtrat und Betreiber der Funky-Buddha-Bar, wollte mit seinem Antrag mehr Raum für Sitz- und Ruheplätze für Passanten schaffen, die gerade nichts essen und trinken wollen. Am Montag scheiterte Vilsmeier damit im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit.

Drei Punkte umfasste der Antrag, den Vilsmaier am 8. September an den OB geschickt hatte: Erstens forderte er die Errichtung weiterer Sitz- und Ruheplätze ohne Konsumzwang in der alten Fußgängerzone; zweitens die Flächeneindämmung der Außenbestuhlung neuer Gastro-Betriebe "auf maximal eine Tischreihe, bezogen auf die Außenfläche des Betriebes, nicht auf die gesamte Fassadenlänge der Immobilie; drittens "eine Erweiterung bzw. Fortführung der Baumreihe in Richtung ECE (siehe Sparkasse Ludwigstraße).

In seiner Begründung schrieb Vilsmaier: "Immer öfter treten Mitbürger an mich heran und beklagen, dass im Bereich der Fußgängerzone nicht mehr genügend konsumfreie Sitzgelegenheiten vorhanden seien. Gerade im Herzen einer Stadt sollten genügend Sitz- und Ruheplätze vorhanden sein. Hierbei sollte bei Planungen solcher Pausenplätze auch dringend eine Erweiterung der Begrünung als Schattenspender berücksichtigt und verwirklicht werden."

Behandelt wurde im gestrigen Ausschuss nur Punkt 2, die anderen werden an den Ausschuss für Stadtentwicklung weitergereicht.

In der Ausschusssitzung wies Vilsmeier darauf hin, dass derzeit in der und um die FuZo drei gastronomische Großprojekte realisiert werden, u.a. im Sparkassengebäude in der Ludwigsstraße, wo alleine ca. 100 Außenplätze geplant seien. Wenn das so weitergehe, sei "in vier, fünf Jahren die FuZo fast komplett bestuhlt", sagt er, um dann zu fragen: "Ist das unsere Zukunft, dass wir von vorne bis hinten über Stuhlberge klettern müssen?"

Die Stadtverwaltung sah die Sache jedoch anders. Sie riet dem Ausschuss, Punkt 2 des Antrags abzulehnen, da er aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar sei. Bei der "Prüfung der Erlaubnisfähigkeit" von Außengastronomieplätzen gehörten "die vom Antragsteller vorgebrachten Aspekte nicht zu den aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigenden Gesichtspunkten". Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbiete zudem, zwischen alten und neuen Gastro-Betrieben zu unterscheiden. Und die "gängige Verwaltungspraxis" sehe eben vor, "die Außenbestuhlung auf Länge des Gebäudekomplexes zuzulassen". Weiters wies die Verwaltung darauf hin, dass die "Corona-bedingte Erweiterungen der Außenbestuhlungsflächen für 2022 nicht mehr vorgesehen" sei und diese wieder auf ihr ursprüngliches Maß zurückgesetzt werde.

Bürgermeister Andreas Rother (SPD) wies darauf hin, dass bislang kein freier Sitzplatz verschwunden sei. Außerdem sei die Wirtschaft im Wandel, die Handelsflächen schrumpften, während die Gastronomie sich weiter vergrößern werde. Dieser Entwicklung müsse Rechnung getragen werden. Dem stimmte auch Georg Steiner (CSU) zu.

Letztlich stimmte nur Vilsmaier für seinen Antrag, der mit elf Gegenstimmen abgelehnt wurde.