Piding
15000 Euro für den Wertstoffhof

13.03.2019 | Stand 19.09.2023, 20:05 Uhr

Für den Betrieb im Wertstoffhof ist in den nächsten drei Jahren weiterhin die Gemeinde zuständig. −Foto: Alexandra Rothenbuchner

Die Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung geht mit 1. April von den Kommunen auf den Landkreis über. In Piding soll dennoch die Gemeinde bis 31. März 2021 für den Betrieb des Wertstoffhofs zuständig sein. Der Gemeinderat hat deshalb am Montagabend mit einer Gegenstimme die Vereinbarung über kommunale Beistandsleistungen bei der Abfallentsorgung beschlossen.

Der Landkreis, so erinnerte Kämmerer Robert Kern in seinem Sachstandsbericht, hatte am 27. August 2018 die Abfallwirtschaftssatzung erlassen, mit der die Zuständigkeit der Abfallbeseitigung und damit auch der Betrieb der Wertstoffhöfe auf den Landkreis übergeht. Die Satzung tritt zum 1. April in Kraft. Der Landkreis habe jedoch die Gemeinde Piding informiert, dass der Wertstoffhof nicht zeitgleich übernommen werden könne. "Ich nehme an, sie haben es zeitlich einfach nicht auf die Reihe gebracht", meinte Kern dazu. Auf Wunsch des Landkreises soll die Gemeinde daher als kommunale Bestandsleistung den Betrieb am Wertstoffhof bis 2021 weiterführen. Dafür erhält sie eine Aufwandsentschädigung, die sich 2019 auf rund 15150 Euro belaufen wird.

Neben dem Betrieb des Wertstoffhofs gibt die Gemeinde Piding auch weiterhin Restabfall- und Windelsäcke aus. Die dafür eingenommenen Gebühren muss sie allerdings dem Landkreis überlassen.

− roa



Mehr dazu lesen Sie in Reichenhaller Tagblatt/Freilassinger Anzeiger in der Ausgabe vom 13. März.