Enge Kontaktpersonen von Schwangeren können gegen Corona bevorzugt geimpft werden. Bei einem Ehepaar aus Plattling (Landkreis Deggendorf) hat das allerdings erst im dritten Anlauf geklappt.
"Schwangere haben die Möglichkeit, bis zu zwei enge Kontaktpersonen zu bestimmen, die sich dann impfen lassen können." Das schreibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Homepage. Das liest sich einfach und verständlich. Doch bei der Umsetzung hapert’s, wie Sandra Schneider aus Plattling zuletzt erlebt hat. Ihr Ehemann war trotz Termin am Deggendorfer Impfzentrum wegen fehlender Unterlagen zweimal abgewiesen worden.
In einer E-Mail an die Redaktion schildert die Schwangere bürokratische Hürden, die an Asterix und Obelix erinnern, als sie versuchen, den "Passierschein A 38" zu ergattern. Laut Landratsamt hätten eine formlose Willenserklärung und der Mutterpass gereicht, um problemlos die Impfung zu erhalten.