Osterhofen/Deggendorf
Urteil: Der schweren Brandstiftung schuldig

12.07.2018 | Stand 18.09.2023, 2:56 Uhr

− Foto: Archiv/Peter Steffen

Nach einer aufwendigen Beweisaufnahme ist am Donnerstag das Urteil im Fall des angezündeten Gabelstaplers auf dem Gelände der Firma Wolf in Osterhofen gesprochen worden: Der 45-jährige Angeklagte ist vom Schöffengericht des Amtsgerichts Deggendorf wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.

Seit 2013 wurde der Angeklagte mit zahlreichen Bränden in Verbindung gebracht. Die Ermittlungsverfahren wurden aber mangels Beweisen eingestellt.

Vorsitzende Richterin Dr. Christina Putzke stellte in der Urteilsbegründung klar: "Obwohl es zuvor nie eine Anklage oder ein Urteil gab und die Unschuldsvermutung gilt, können die vorherigen Sachverhalte als Indizien herangezogen werden." Insgesamt sei es eine schwierige Angelegenheit und ein reiner Indizienprozess gewesen. "Vernünftige Zweifel an der Schuld des Angeklagten gibt es für das Gericht aber anhand des Gesamtbildes nicht", verkündete die Richterin.

− vr