Urteil zur Pokal-Teilnahme gefällt
Türkgücü-Protest abgeschmettert – Schweinfurt darf endgültig gegen Schalke ran

27.10.2020 | Stand 27.10.2020, 19:38 Uhr


Es bleibt dabei: Der 1. FC Schweinfurt 05 vertritt die bayerischen Farben in der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde gegen den FC Schalke 04.

Das unabhängige Schiedsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Meldung des FC 05 zur DFB-Pokal-Teilnahme 2020/21 durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt. Ein entsprechender Schiedsspruch erging am Dienstagabend. Vorausgegangen war tags zuvor eine mündliche Verhandlung in Nürnberg.

"Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt", sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: "Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball."

Drittligist Türkgücü München war gegen die Meldung von Schweinfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen und hatte seinerseits Ansprüche angemeldet, am Pokal-Wettbewerb teilzunehmen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts in Nürnberg, das der BFV angerufen hatte, steht nun fest, dass – wie vom Verband vorgesehen – Schweinfurt das Erstrundenspiel gegen den FC Schalke 04 bestreitet. Gespielt wird am Dienstag, 3. November (16.30 Uhr, live bei SKY). Die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen Gang zu ordentlichen Gerichten aus.Türkgücü München hatte zuvor grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts geäußert und sich an das Bayerische Oberste Landesgericht gewandt.