Die gute Nachricht: Schnelltests werden auch weiterhin an zwei Teststationen im Stadtgebiet Osterhofen angeboten, und das zu den bisher üblichen Testzeiten. Allerdings: Wie in der neuen Testverordnung festgelegt, können künftig Gebühren anfallen, erläutert Andreas Grill von der Stadtapotheke und einer der drei Betreiber der Schnellteststation in der Dreifachhalle. PCR- Tests werden unverändert fortgeführt.
Regelungen für die Zuzahlung
Folgende Regelungen gelten bundesweit, also auch für beide Testzentren: Die Tests bleiben weiterhin kostenlos für Kinder unter fünf Jahren (Ausweis erforderlich), zur medizinischen Kontraindikation (Bescheinigung vom Arzt erforderlich), für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Mutterpass erforderlich), zur Freitestung von medizinischem Personal (Schreiben erforderlich), für Besuchspersonen / Beschäftigte von Alten-/Pflegeeinrichtungen/Kliniken, für Kontaktpersonen mit infizierten Personen im eigenen Haushalt.
Einen Eigenanteil von drei Euro muss man zahlen bei einer Warnung mit Statusanzeige "Erhöhtes Risiko" in der Corona-Warn-App, beim Besuch einer Veranstaltung in Innenräumen, beim Besuch einer Person ab 60 Jahren/mit einer Vorerkrankung, mit hohem Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Eine Testung als Selbstzahler kostet 9,50 Euro.
Öffnungszeiten bleiben unverändert
Die Öffnungszeiten im Testzentrum an der Dreifachhalle Montag bis Freitag, 6.45 bis 9 Uhr und 17 bis 18.30 Uhr, Samstag 9 bis 11 Uhr sowie Sonntag 9 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr.
Die Öffnungszeiten im Testzentrum an der B8: Montag bis Freitag 6.30 bis 10 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Samstag 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr sowie Sonntag 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr.
− gs