Die Urteile sind den Klägern zugestellt
Saisonwertung: BFV-Sportgericht und Münchner Landgericht weisen Proteste ab

17.06.2021 | Stand 17.06.2021, 15:29 Uhr


Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat 32 Beschwerden gegen den pandemiebedingten Abbruch der Saison 2019/20/21 sowie gegen die Wertung per Quotienten-Regelung als unbegründet abgewiesen.

Die Vereine hatten Einspruch gegen die Anwendung des §93 der BFV-Spielordnung mit Auf- und Absteigern und dem Aussetzen der Relegation eingelegt. Darüber hinaus hat auch das Landgericht München I per Beschluss (Aktenzeichen 37 0 7725/21) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Eine Münchner Anwaltskanzlei hatte 17 Vereine vertreten, die gleichzeitig auch Beschwerde beim Verbandsanwalt eingelegt hatten. Den betreffenden Vereinen seien die Urteile des Verbands-Sportgerichts gestern offiziell zugestellt, teilte der BFV mit.

"Das Landgericht hat in seiner sehr ausführlichen und detaillierten Begründung den Weg des Verbandsvorstandes, der bei allen Entscheidungen immer die Interessen aller im Blick haben muss und entsprechend abzuwägen hat, klar bestätigt", sagte der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier. Er setzte hinzu: "Dieser Beschluss eines Zivilgerichts deckt sich damit mit unserer Rechtsauffassung, was den Umgang mit der Saison 2019/20 in einer so zuvor nicht gekannten und für alle Beteiligten schwierigen Zeit angeht."

− red