Plattling/Deggendorf
Plattlinger Wirtsehepaar vor Gericht: Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt

27.05.2020 | Stand 12.10.2023, 10:29 Uhr

Vor dem Amtsgericht mussten sich am Dienstag zwei Gastronomen verantworten. −Foto: Archiv

Ein Plattlinger Gastronomen-Ehepaar musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht in Deggendorf verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden die Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt vor.

Im Zeitraum von Januar 2012 bis Dezember 2016 sollen die beiden die geforderten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung nicht beziehungsweise unvollständig bezahlt haben – betroffen waren in diesem Zeitraum Fälle von mehr als 20 Arbeitnehmern in dem Lokal, die nicht oder unter falschen Angaben bei der Sozialversicherung gemeldet waren. In einer ersten Verhandlung 2016 wurden die vorenthaltenen Beiträge auf rund 107000 Euro geschätzt, davon rund 52000 Euro Arbeitgeber- und der Rest Arbeitnehmeranteile. Damals beantragte die Verteidigung der Gastronomen eine Neuberechnung der Beiträge – diese wurden nun nur noch auf rund 65000 Euro geschätzt.

Gleich zu Beginn des Prozesses bat Rechtsanwalt Hubert Seidl um ein Verständigungsgespräch mit dem Gericht. Darin kamen die beiden Verteidiger, die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht überein, dass die Angeklagten, wenn sie ein Geständnis ablegen, eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen acht Monaten und einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung erwarte. "Wir haben einen großen Fehler gemacht", sagte daraufhin der Angeklagte in seinem Geständnis. Seine Ehefrau schloss sich dem an. Außerdem hatten die beiden dem Gericht eine Bestätigung der Bank mitgebracht, dass sie tags zuvor bereits 20000 Euro von den geforderten 65000 zurückgezahlt hatten.

Richter Anton Donaubauer sprach beide Angeklagten schließlich schuldig wegen der Veruntreuung von Arbeitsentgelt und legte das Strafmaß auf zehn Monate fest, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, fest. Die 65000 Euro Schulden müssen die beiden zurückzahlen.

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