Osterhofen
Pflicht zum Bon ist kein Bonbon

28.01.2020 | Stand 18.09.2023, 4:18 Uhr

Wegen der Kassenbonpflicht klebt Bäckereifachverkäuferin Natascha Gramann in der Künzinger Filiale der Bäckerei Riesinger den Kassenbon mit einem Tesafilm auf die Semmeltüte. Inhaber Armin Riesinger hat schon im Dezember ein neues Kassensystem für seine Filialen angeschafft. −Foto: Woipich

"Den Bon, bitte!", diesen Satz hört Evi Maidl, Verkäuferin in der Bäckereifiliale Riesinger am Stadtplatz so gut wie nie. Und trotzdem, seit dem 1. Januar diesen Jahres ist sie, genau wie alle anderen Händler, laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Kassenbon für jeden Einkauf auszuhändigen – auch für Gebäck im Wert von wenigen Cent.

Mit der Bonpflicht will das Bundesfinanzministerium Steuerbetrug bekämpfen. Eine technische Sicherheitseinrichtung in den Kassen soll deshalb jeden Verkauf genau dokumentieren und somit Fälschungen verhindern. Das Ministerium hat eine Übergangsfrist für die Kassenumstellung bis September eingeräumt. Bäckereiinhaber Armin Riesinger ist seiner Sorgfaltspflicht schon vor dem 1. Januar nachgekommen und hat in seinen fünf Filialen alle Kassensysteme umgerüstet.

Dass es sich bei den Kassenbons in der Regel um nicht recycelbares und mit Chemikalien belastetes Thermopapier handelt, das die Umwelt belastet, darüber machen sich die Verkäufer auf dem Osterhofener Wochenmarkt Gedanken. "Die meisten meiner Kunden wollen gar keinen Bon und haben auch noch nie danach gefragt", erzählt Rudi Eder vom Coffee-Bike.

− swo

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