Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt laut Polizei bei 1,6 Promille. Fast den doppelten Wert ergab ein vorläufiger Alkoholtest, den die Polizei am Montagabend bei einem 22-Jährigen durchführte.
Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Stadtgebiet hatten die Beamten bei dem Radfahrer starken Alkoholgeruch festgestellt: Fast 3 Promille Alkohol im Blut ergab der Alkotest. Der Mann durfte nicht mehr weiter fahren und es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Er muss sich jetzt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten.
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