Osterhofen
Mistgestank in Wohnsiedlung

25.02.2015 | Stand 18.09.2023, 0:06 Uhr

Festmist dürfen Bauern das ganze Jahr über ausbringen. Im Gegensatz zur Gülle gibt es dafür keine Verordnung. − Foto: AELF Deggendorf

Holz sägen am Sonntagvormittag, Gülle ausfahren zum Samstagsfrühstück, Futter bis spät in die Nacht mit der Motorsense schneiden, Mist streuen, wenn sich andere auf der Terrasse sonnen wollen: Einer Anwohnerin in einer Gemeinde im südlichen Landkreis stinkt’s gewaltig.

"Dürfen sich Bauern eigentlich alles erlauben?", fragt die Frau, die seit über zehn Jahren in diesem landwirtschaftlichen Mischgebiet unter Lärm- und Geruchsemissionen ihres Nachbarn leidet.

Die Anwohnerin fühlt sich dadurch in ihrer Lebensqualität beschränkt: Sie leidet unter Asthma, das sich bei starken Gerüchen verstärkt. Und ihr Mann, der in Schicht arbeitet, sei auf ruhigen Schlaf angewiesen.

Dr. Heinrich Niedermaier, Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Deggendorf, verweist auf die Gülleverordnung, die von November bis Januar eine Ausbringung stickstoffhaltiger Düngestoffe untersagt. "Festmist darf, vergoren mit Stroh, derzeit noch uneingeschränkt gestreut werden, wird aber künftig wohl auch reglementiert", führt er aus.

Das Baurecht fordere bei Stallbauten zwar Abstände zur Wohnbebauung, ansonsten aber müssten Anwohner in Dorfgebieten gewisse Beeinträchtigungen einfach hinnehmen.

− sch

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