Irritation um Spielansetzung: Darum darf die Sturm-Reserve bereits am Freitag ran

13.05.2018 | Stand 19.09.2023, 0:27 Uhr

"Wir haben den Spielleiter bereits vor der Saison auf diese Problematik hingewiesen – darauf wurde aber nicht reagiert", sagt Markus Reischl, Sportlicher Leiter des FC Sturm. − Foto: Michael Sigl

Irritationen hat wohl eine Spielansetzung für den Schlussdurchgang der Fußball-Bezirksliga Ost hervorgerufen: FC Hauzenberg II – TSV Grafenau am Freitagabend um 18.30 Uhr, während die gesamte Konkurrenz erst tags darauf um 14 Uhr aufläuft. Da gibt es Abhängigkeiten, immerhin sind neben der Sturm-Reserve fünf weitere Mannschaften noch vom indirekten bzw. direkten Abstieg betroffen.

Warum es zu dieser Vorverlegung gekommen ist, klärt Bezirksliga-Spielleiter Richard Sedlmaier auf: "Die Regularien besagen, dass die höherklassige Mannschaft eines Vereins hier vorzuziehen ist, wenn es sich beiderseits um kein sogenanntes leeres Spiel handelt, es also um nichts mehr geht." Die beiden Hauzenberger Teams hätten die Wahl eines Ausweichtermins für die zweite Mannschaft gehabt, wobei der Anstoßzeitpunkt auf alle Fälle vor dem der anderen Bezirksliga-Spiele erfolgen müsse.

"Zur Wahl standen", sagt Sedlmaier, "Samstagmittag um 12 Uhr und Freitag um 18.30 Uhr." Wie anfangs zu lesen, haben sich die Verantwortlichen auf den Abendtermin geeinigt. Hauzenbergs Trainer Heinz Bretl ist durchaus unwohl, weil die Abstiegskonkurrenz benachteiligt sein könnte: "Ich verstehe, wenn sich die anderen Mannschaften beklagen. Aber wir können es nicht ändern." Markus Reischl, Sportlicher Leiter des FC Sturm, sagt: "Wir haben bereits auf der Sommertagung der Landesliga auf diese Problematik hingewiesen – darauf wurde aber nicht reagiert."

Richard Sedlmaier sagt: "Der Verbandsspielausschuss hat es sich hier wirklich nicht einfach gemacht." Immerhin ist aber aus rein organisatorischen Gründen verständlich, warum laut Vorgabe die Landesliga-Spiele bis 16 Uhr beendet sein müssen. "Der Ausschuss trifft dann zusammen, um das Programm mit 28 Relegationsteilnehmern für die Landesligen festzulegen."

− brö