Spieler und Klub legen Berufung ein
Hartes Urteil im Rassismus-Verfahren: DFB sperrt Ex-Löwe Erdmann acht Wochen – Spieler bestreitet Vorwürfe

13.09.2021 | Stand 13.09.2021, 22:45 Uhr

Bestreitet die Vorwürfe: Dennis Erdmann. −Foto: dpa

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Exempel statuiert und Abwehrspieler Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken wegen "rassistischen Äußerungen" für acht Wochen gesperrt. Zudem wurde der 30-Jährige mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Kontrollausschusses und sah es nach mündlichen Verhandlungen in Frankfurt/Main als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hat. Der Saarbrücker selbst bestreitet die Vorwürfe und legte kurz nach der Urteilsverkündung ebenso wie sein Klub Berufung gegen den Richterspruch ein.

Für das Sportgericht indes schien der Fall zuvor klar. "Für uns haben sich die Vorwürfe in der Beweisaufnahme bestätigt. Dass der Schiedsrichter oder andere Saarbrücker Spieler die Äußerungen von Spieler Erdmann nicht wahrgenommen haben, bedeutet nicht, dass diese nicht gefallen sind", sagte Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des Sportgerichts die Sitzung leitete. "Das Sportgericht ist im Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Spieler sinngemäß folgende Äußerungen in Richtung des Magdeburger Profis Sirlord Conteh gemacht hat: Er soll mit seinen Eltern in die Heimat paddeln", erklärte Oberholz. Außerdem habe er ihn mindestens einmal mit dem N-Wort beschimpft. "Für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und ein Komplott gegen Dennis Erdmann liegen keine Anhaltspunkte vor", sagte Oberholz.

Laut Oberholz duldet der DFB "grundsätzlich keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung auf seinen Plätzen und zeigt hier klare Kante. Deshalb war eine empfindliche Strafe auszusprechen".

Aus Sicht von Erdmann und Saarbrücken allerdings "beinhaltete die mündliche Urteilsbegründung erhebliche entlastende Momente, die allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen sind", schrieb der Verein in einer Pressemitteilung: "Deshalb sind wir in unserer Auffassung bestärkt, dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können."

− sid