Osterhofen. Am Donnerstag und Freitag wurde ein vorübergehendes Ladengeschäft in der Bahnhofstraße aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes polizeilich überprüft. Für Goldankauf wurde bereits im Vorfeld geworben. Drei Personen aus Nordrhein-Westfalen konnten im Geschäft angetroffen werden. Da der Goldankauf im Reisegewerbe untersagt ist, wurde ihnen der weitere Ankauf am Freitag untersagt. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach der Gewerbeordnung wird dem Landratsamt vorgelegt.